Nestkasse
Elterngeld klug planen
Stand 2026 · Basis BEEG §§ 2–4 v1.4

Die Nestkasse
maximal füllen.

Hol heraus, was zusteht — Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerbonus mit allen Optimierungs-Hebeln, Lebensmonats-Plan, Mutterschutz-Schnittstelle und Steuer-Vorschau. Lade Lohnzettel oder Steuerbescheide hoch, um Werte automatisch zu übernehmen.

Deine Daten bleiben auf deinem Gerät.

Lohnzettel, Steuerbescheide, Antrags-PDFs und alle Eingaben werden ausschließlich lokal im Browser verarbeitet. Keine Server-Übertragung, keine Cookies, kein Tracking deines Inhalts. Wir können deine Daten technisch nicht sehen — auch wenn wir es wollten.

Technische Details
  • Schriftarten: vollständig lokal aus ./fonts/ oder als Inline-Base64 — kein externer Font-Request, keine IP-Übertragung. Fallback: System-Schriften.
  • OCR (Lohnzettel/Steuerbescheid auslesen): Tesseract.js läuft als WebAssembly im Browser. Beim ersten Aufruf wird die Bibliothek vom CDN geladen (~2 MB), dann gecacht — die Dokumente selbst verlassen den Browser nie.
  • PDF-Auto-Fill (Antragsformular befüllen): pdf-lib lädt einmalig vom CDN (~150 KB), die eigentliche PDF-Verarbeitung erfolgt lokal.
  • Snapshots: liegen ausschließlich in deinem Browser-localStorage, niemals auf einem Server. Keine HTTP-Cookies.
  • Anonyme Nutzungs-Statistik: wir messen aggregiert, wie das Tool genutzt wird (Pageview, „OCR genutzt", „Snapshot gespeichert", gewähltes Bundesland) — ohne deine Eingaben, Einkommen oder andere personenbezogene Daten. Per sendBeacon an unser eigenes Backend. Ein Brutto-Bereich wird als grobe Spanne („3–5k") gesendet, niemals exakte Werte.
  • Was wir nicht haben: keine HTTP-Cookies, keine Tracking-Pixel, kein Google Analytics, keine Drittanbieter-Werbe-Netzwerke, keine Konversions-Pixel von Facebook/Meta/TikTok.
Was ist neu in v1.4?
v1.4 aktuelle Version
  • Schriftarten 100 % lokal — Fraunces & Geist werden aus ./fonts/ oder als Inline-base64 geladen. Kein Google-Fonts-Request, keine IP-Übertragung mehr.
  • Anonyme Nutzungs-Statistik — eigenes Mini-Backend (Node.js + SQLite) für Pageviews, Feature-Usage und Top-Bundesländer. Ohne Cookies, ohne personenbezogene Daten.
  • Admin-Dashboard — Charts, KPIs und Top-Listen für die Stats (Basic-Auth-geschützt).
  • setup-fonts.js — Node.js-Skript zum einmaligen Font-Download und Inline-Einbettung als base64 (danach 100 % autark).
  • Privacy-Banner überarbeitet — vollständige Transparenz: was bleibt lokal, was wird gesendet, was es nicht gibt.
v1.3 vorherige Version
  • Lebensmonats-Timeline, Cashflow-Kalender, Mutterschaftsgeld + Progressionsvorbehalt, Szenario-Snapshots, Antragsfristen-Cockpit
v1.2 vorherige Version
  • Markenname „Nestkasse" mit Wortmarke, Logo und Favicon
v1.1 vorherige Version
  • Optimierungs-Engine, Paar-Modus, OCR, PDF-Auto-Fill, Bundesland-Router, 15 Optimierungs-Hebel, Live-Szenarien
v1.0 Erstveröffentlichung
  • Basisrechner mit BEEG-Logik 2026 für Angestellte, Selbständige und Mischeinkünfte
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Persönliche Situation

Bestimmt die zuständige Elterngeldstelle und das Online-Antrags-Portal. Wird unten in der Sektion Antrag stellen für den Direktlink zum richtigen Portal genutzt.
Welche Klasse zählt: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im überwiegenden Teil des Bemessungszeitraums (mind. 7 der 12 Monate vor Geburt) galt. Ein gezielter Wechsel ist also nur sinnvoll, wenn er rechtzeitig — in der Regel spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes — erfolgt.
Kirchensteuer (8–9 %) wird vom Bruttogehalt abgezogen und senkt damit das Elterngeldnetto leicht. In den meisten Bundesländern 9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %.
Bestimmt den Bemessungszeitraum: bei Angestellten die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat; bei Selbständigen der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum (Steuerbescheid).
Pflichtversicherte zahlen während der Elternzeit 0 € — Elterngeld zählt nicht als beitragspflichtige Einnahme. Privatversicherte und freiwillig GKV-Versicherte zahlen voll weiter (PKV oft 500–800 €/Mt). Familienversicherte sind ebenfalls beitragsfrei.
Einkommensgrenze ab 2026: 175.000 € zvE — gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2025. Übersteigt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch vollständig. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt.
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Einkommensnachweise & -werte

Die Dokumente werden ausschließlich lokal im Browser verarbeitet (Tesseract.js wird per CDN nachgeladen). Es findet keine Übertragung an Server statt. Das OCR ist eine grobe Hilfe — bitte erkannte Werte stets prüfen.

Erkannte Werte

    Bemessungszeitraum: 12 Kalendermonate vor Geburtsmonat. Berücksichtigt werden laufende Arbeitslöhne aus nichtselbständiger Tätigkeit. Einmalzahlungen (Boni, Weihnachts-, Urlaubsgeld als „sonstige Bezüge"), Sachbezüge, steuerfreie Zuschläge (Nacht-/Feiertag) und Trinkgelder zählen nicht.
    Nur laufend abgerechnete Boni/Provisionen (z. B. Monatsprovision auf der Abrechnung) erhöhen das Elterngeldnetto. Einmalig ausgezahlte Boni („sonstige Bezüge" mit Großbuchstabe „S" im Lohnzettel) werden nicht berücksichtigt und fließen daher nicht ein.
    Falls du einen einmaligen Jahresbonus bekommst (z. B. Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Boni-Auszahlung am Jahresende) — trage den Jahresbetrag hier ein. Diese „sonstigen Bezüge" zählen nicht fürs Elterngeld, aber wir prüfen, ob eine Umstellung auf laufende Zahlung lohnen würde.
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    Kinder im Haushalt

    Mehrlingszuschlag: +300 € Basiselterngeld (bzw. +150 € ElterngeldPlus) je weiterem Kind. Es gibt nur einen Elterngeld- Anspruch pro Geburt, nicht pro Kind.
    Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 € Basis / 37,50 € Plus), wenn entweder ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Auch ein behindertes Kind unter 14 Jahren genügt.
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    Bezugsplanung

    Insgesamt stehen einem Paar 14 Basis-Monate zur Verfügung (12 + 2 Partnermonate). Ein Elternteil kann zwischen 2 und 12 Monate nehmen. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate beanspruchen. Bezugsfenster: erste 14 Lebensmonate des Kindes.
    ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer. 1 Basis-Monat = 2 Plus-Monate. Lohnt sich vor allem bei Teilzeit-Rückkehr, weil dort die Deckelung beim Basis härter greift.
    Maximal 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit sind erlaubt. Mehr → Anspruch entfällt. Teilzeit-Einkommen mindert das Elterngeld (Einkommenswegfall × Ersatzrate). Beim Basis greift zusätzlich eine Deckelung auf 65 % der Differenz.
    Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht. Pro Elternzeit-Monat darf der Jahresurlaub um 1/12 gekürzt werden. Vor Mutterschutz-Beginn aufgebraucht bringt das volles Gehalt statt späteres Elterngeld + erhöht die Bemessungsbasis. Wir schätzen daraus den möglichen Mehrwert in der Optimierungs-Sektion.
    Partnerschaftsbonus: Bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten — über mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate. Auch für getrennt erziehende Eltern möglich. Achtung: Abweichungen vom Stundenkorridor führen zur Rückforderung für den gesamten Monat.
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    Lebensmonats-Plan & Cashflow

    Elterngeld wird in Lebensmonaten berechnet, nicht in Kalendermonaten — bei Geburt am 15. März läuft Lebensmonat 1 vom 15.03. bis 14.04. Häufigster Planungsfehler aller Eltern. Hier siehst du deinen exakten Zahlungsverlauf inklusive Mutterschaftsgeld-Anrechnung und Steuer-Vorschau.

    Zeitstrahl der Lebensmonate

    Mutterschutz MuSchG Basis 1 Plus 1 Basis 2 Plus 2 Partnerbonus Lücke

    Mutterschaftsgeld

    MuSchG + AG-Zuschuss decken den Mutterschutz finanziell ab. Anrechnung auf Elterngeld in den ersten 1–2 Lebensmonaten.

    Steuer-Vorschau (Progressionsvorbehalt)

    Elterngeld + MuSchG sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Jahreseinkommen. Folgejahr-Nachzahlung muss eingeplant werden.

    Konservative Schätzung — exakte Höhe hängt vom Zusammenwirken mit Sonderausgaben, Werbungskosten und Ehegattensplitting ab.

    Monatliche Auszahlungs-Tabelle (Lebensmonat für Lebensmonat)
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    Deine konkreten Optimierungen

    Sortiert nach geschätztem Mehrwert auf Basis deiner Eingaben. Aktualisiert sich live mit jeder Änderung. Jede Karte zeigt konkrete Aktion, Frist und Risiko.

    Lade Empfehlungen …
    Alle Hebel im Überblick (Referenz · alle 15)
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    Optimierungen

    Bei sorgfältiger Planung können beim Elterngeld vierstellige Beträge mehr drin sein. Sechs Hebel sind in der Praxis besonders relevant:

    HEBEL · 01

    Steuerklasse rechtzeitig wechseln

    Der antragstellende Elternteil sollte vor der Geburt in die günstigere Steuerklasse (III für Verheiratete, II für Alleinerziehende) wechseln. Weniger Lohnsteuer = höheres Elterngeldnetto = höheres Elterngeld.

    Beispiel: Wechsel von Klasse V auf III bei 3.500 € Brutto: Elterngeld steigt von ca. 1.100 € auf 1.500 € pro Monat +400 €/Monat. Über 12 Monate +4.800 € mehr.
    Fristen: Wechsel muss spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen, damit die neue Klasse den überwiegenden Teil des Bemessungszeitraums abdeckt. Faktor­verfahren beachten.
    HEBEL · 02

    Bemessungszeitraum verschieben

    Wenn im Bezugszeitraum Monate mit geringerem Einkommen liegen (Krankheit, Elterngeldbezug für anderes Kind, Mutterschaftsgeld, Wehr-/Zivildienst), können diese auf Antrag ausgeklammert und durch ältere Monate ersetzt werden.

    Beispiel: 3 Monate Krankheit mit 70 % Krankengeld werden ersetzt durch 3 Monate Vollgehalt → Bemessungs­durchschnitt steigt um ca. 600 € ~+390 €/Monat Elterngeld über 12 Monate +4.680 €.
    Aktiv beantragen! Die Elterngeldstelle prüft nicht automatisch — Verschiebung muss im Antrag explizit gewünscht und belegt werden (z. B. AU-Bescheinigung, Mutterschaftsgeld-Bescheinigung).
    HEBEL · 03

    Boni und Sonderzahlungen timen

    Boni, die als „sonstige Bezüge" (Großbuchstabe „S" auf dem Lohnzettel) abgerechnet werden, zählen nicht für das Elterngeld. Lass sie mit dem Arbeitgeber — wenn möglich — als laufenden Lohn in den Bemessungszeitraum legen.

    Beispiel: Jahresbonus von 12.000 €, gestreckt als laufende Zahlung auf 12 Monate (1.000 €/Monat): Elterngeldnetto steigt um ca. 600 € → +390 €/Monat Basiselterngeld.
    Vorsicht: Steuerlich gelten klare Regeln, wann Zahlungen „laufend" vs. „sonstige Bezüge" sind. Mit dem Arbeitgeber und ggf. Steuerberater abstimmen — eine vertraglich vereinbarte regelmäßige Zahlung ist meist nötig.
    HEBEL · 04

    zvE unter 175.000 € drücken

    Liegt das zu versteuernde Einkommen im Vorjahr über der Grenze, entfällt der Anspruch komplett. Mit betrieblicher Altersvorsorge, Spenden, Riester oder Rürup lässt sich das zvE legal senken.

    Beispiel Gutverdiener: zvE 180.000 €, kein Elterngeld. Mit 6.000 € bAV + 4.000 € Rürup-Einzahlung: zvE 170.000 € → voller Anspruch bis +25.200 € über 14 Monate.
    Trade-off: bAV senkt zusätzlich das Brutto und damit das Elterngeldnetto — meist aber lohnenswert, wenn die Grenze knapp überschritten würde. Genaue Berechnung im Einzelfall nötig.
    HEBEL · 05

    Basis vs. ElterngeldPlus klug mischen

    Wer früh in Teilzeit zurückkehrt, fährt mit ElterngeldPlus oft besser — gleicher Gesamtbetrag, aber doppelte Bezugsdauer. Bei Vollzeit- Pause sind Basis-Monate günstiger (höherer Cashflow). Beide Varianten lassen sich frei kombinieren.

    Beispiel: Mutter: 6 Basis + 12 Plus = 18 Monate Bezug; Vater: 2 Basis + 8 Plus = 10 Monate Bezug. Gesamt 28 Monate, ideal für gestaffelten Wiedereinstieg.
    Faustregel: Erst Basis-Monate für die Vollzeit-Pause, dann Plus-Monate für die Teilzeit-Phase.
    HEBEL · 06

    Partnerschaftsbonus mitnehmen

    Wenn beide Eltern 24–32 Stunden/Woche gleichzeitig arbeiten (mind. 2 zusammenhängende Monate), gibt es je 4 zusätzliche Plus-Monate. Das entspricht 8 zusätzlichen Familien-Bonusmonaten mit jeweils einem halben Elterngeldsatz.

    Beispiel: Beide Eltern ein Netto-Voreinkommen von 2.500 € → Plus-Monatsbetrag je ca. 812 €. Bei 4 Monaten je Elternteil +6.496 € Bonus.
    Striktes Stundenfenster! Sowohl Über- als auch Unterschreiten des 24–32-h-Korridors führt zur vollständigen Rückforderung der Monatsleistung. Schwankende Arbeitszeiten genau dokumentieren.
    HEBEL · 07

    GKV-Pflichtversicherung halten — kein KV-Beitrag

    Wer in der GKV pflichtversichert ist, zahlt während der Elternzeit keine Krankenkassen-Beiträge — Elterngeld zählt nicht als beitragspflichtige Einnahme. Privatversicherte und freiwillig Versicherte zahlen voll weiter (auch den AG-Anteil) — leicht 600–1.000 € monatlich.

    Beispiel: Gutverdiener in PKV mit 750 € Monatsprämie → über 14 Monate –10.500 € Verlust. Wechsel zurück in GKV vor der Schwangerschaft (durch Jobwechsel unter JAEG ~77.400 €/Jahr): Pflicht­versicherung, dann beitragsfrei in Elternzeit.
    Prüfen: Ist der Partner GKV-pflichtversichert? Dann ggf. Familienversicherung möglich. PKV-Ausstieg ist nur über bestimmte „Brücken" möglich (Jobwechsel mit niedrigerem Einkommen, Wechsel in Teilzeit). Vorher mit Krankenkasse abklären.
    HEBEL · 08

    Resturlaub vor Mutterschutz strategisch einsetzen

    Pro Elternzeit-Monat darf der Arbeitgeber den Jahresurlaub um 1/12 kürzen. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bleibt aber bestehen und verfällt nicht. Verbrauche ihn direkt vor dem Mutterschutz — du bekommst volles Gehalt statt späteres geringeres Elterngeld.

    Beispiel: 15 Resturlaubs-Tage bei 200 €/Tag Brutto = 3.000 € Gehalt zusätzlich. Würden diese Tage nach der Elternzeit anstehen, wären sie schon weitgehend gekürzt +3.000 €.
    Doppel-Effekt: Urlaubstage erhöhen außerdem den Bemessungs-Durchschnitt (statt Mutterschaftsgeld-Tagen). Ggf. zusätzlich Mutterschutz freiwillig verschieben (Hebel 10).
    HEBEL · 09

    ElterngeldPlus + Resturlaub-Trick

    Bei Teilzeit-Rückkehr (z. B. 25 h/Woche) bekommst du Teilzeit-Gehalt + ElterngeldPlus parallel. Smart: einen Tag der Woche per Resturlaub abdecken — du hast effektiv weiterhin volle Freizeit, aber Vollzeit-Pflichtversicherung, Rentenpunkte und höheres Gesamteinkommen.

    Beispiel: 4 Wochentage Teilzeit + 1 Tag Urlaub während 12 Plus-Monaten — bei 30 Urlaubstagen reicht das für ca. 6 Monate „volle Freizeit". Gegenüber reiner Basis-Pause: +8.000–12.000 € mehr Cashflow durch Teilzeit-Gehalt + Plus.
    Achtung Stundenkorridor: bei Partnerschaftsbonus müssen die 24–32 h im Durchschnitt eingehalten werden. Urlaubstage gelten als Arbeitszeit — am besten mit Personalabteilung verschriftlichen.
    HEBEL · 10

    Mutterschutz-Beginn freiwillig verschieben

    Die 6 Wochen vor der Geburt darf jede Schwangere freiwillig weiterarbeiten (8 Wochen danach sind Pflicht). Wer körperlich fit ist, kann den Mutterschutz später beginnen — volles Gehalt statt Mutterschaftsgeld = bessere Bemessungsbasis und Cashflow-Vorteil.

    Beispiel: 4 Wochen länger arbeiten bei 4.500 € Brutto (statt MuSchG-Höchstsatz ~390 €/Wo): ca. 4.000 € Brutto-Mehr­einkommen + die Monate zählen voll für den Bemessungszeitraum +4.000 € Brutto.
    Widerrufbar: Die Entscheidung kann jederzeit zurückgenommen werden — Bei medizinischen Problemen sofort krank­melden. Arbeitgeber muss zustimmen, was er meist tut.
    HEBEL · 11

    Selbständigen-Trick beim 2. Kind

    Beim zweiten Kind ist das Einkommen oft niedrig (Elternzeit/Teilzeit beim Vorgängerkind). Mit einem kleinen Nebengewerbe im Jahr vor der Geburt wechselt der Bemessungszeitraum zum letzten abgeschlossenen Steuerjahr — meist das Jahr vor der ersten Schwangerschaft mit vollem Einkommen.

    Beispiel: 1. Kind 2024, Mutter seitdem Teilzeit. 2. Kind 2026: ohne Trick zählt Teilzeit-Einkommen → ca. 600 € Elterngeld. Mit Mini-Gewerbe 2025 wird Steuerbescheid 2024 (Vollzeit) zugrunde gelegt → ca. 1.500 € +900 €/Monat.
    Voraussetzung: Die selbständige Tätigkeit muss tatsächlich ausgeübt werden (kein Scheingewerbe). Mindestens minimaler Gewinn nötig. Anmeldung beim Finanzamt + ggf. Gewerbeamt; Steuerberater empfohlen.
    HEBEL · 12

    Mutterschaftsgeld im Plan mitdenken

    Mutterschaftsgeld + AG-Zuschuss verbrauchen die ersten 1–2 Basis-Monate des Elterngelds (taggenaue Anrechnung). Wer das ignoriert, plant zwei volle Elterngeld-Monate ein, die nie gezahlt werden — Cashflow-Loch von 3.000–3.600 €.

    Beispiel: Mutter beantragt Basis Monat 1–12. Wegen MuSchG-Anrechnung wird in Monat 1+2 nichts ausgezahlt — effektiv nur 10 Monate Bezug. Vermeidbar durch Plus- Monate 1+2 (MuSchG = volles Mindest-Elterngeld) und Basis ab Monat 3.
    Vater-Tipp: Wenn Mutter MuSchG bekommt, gelten die ersten 2 Lebensmonate für sie als „verbraucht". Vater kann diese 2 Monate parallel als Partnermonate nehmen — ohne dass Mutter wirklich „weitere" Monate verbraucht.
    HEBEL · 13 · Paar

    Steuerklassen-Split III/V im Paar nutzen

    Verheiratete können III/V oder IV/IV wählen. Strategie: Wer die längere Elternzeit nimmt, kommt in Klasse III. Das maximiert das Elterngeld dieses Elternteils massiv, der andere Elternteil in Klasse V kompensiert über Lohnsteuerjahresausgleich.

    Beispiel: Frau IV→III, Mann IV→V, jeweils 4.500 € Brutto. Frau bekommt jetzt ca. 1.800 € statt 1.450 € Elterngeld (Höchstsatz erreicht), Mann nimmt 2 Monate à 1.220 € statt 1.450 €. Über 14 Monate netto +3.500 € bis +5.000 €.
    Symmetrie beachten: Wenn beide Partner Elternzeit nehmen, kann der Vorteil durch die schlechte Klasse V des anderen aufgefressen werden. Lohnt sich besonders bei sehr ungleicher Monatsaufteilung (z. B. 12+2).
    HEBEL · 14 · Paar

    Vater parallel zum Mutterschutz

    Der Mutterschutz blockiert ohnehin Lebensmonate 1+2 (MuSchG-Anrechnung). Vater nimmt diese 2 Monate als Partnermonate parallel — dadurch sind nur 2 „echte" Monate „weg", aber Vater hat 2 Wochen Familienzeit bezahlt und das Paar nutzt 14 statt 12 Monate.

    Beispiel: Vater 2 Basis-Monate parallel zum Mutterschutz, dann 2 Monate später erneut — bei 4.500 € Brutto: 2 × 1.800 € +3.600 € für den ohnehin oft hektischen Geburtszeitraum.
    Ab April 2024 strenger: Sonst nur 1 Monat gleichzeitig erlaubt. Aber wegen MuSchG-Anrechnung der ersten 2 Monate für die Mutter ist diese Phase weiterhin gestaltbar.
    HEBEL · 15 · Paar

    Asymmetrische Monatsaufteilung

    Bei unterschiedlich hohen Gehältern: Der besser verdienende Elternteil nimmt weniger, aber teurere Monate, der schlechter verdienende mehr, aber günstigere Monate — die Summe wird maximal.

    Beispiel: Sie 5.500 € → 1.800 € Elterngeld, er 2.500 € → 1.080 €. Statt je 7 Monate (insg. 20.160 €) besser: sie 12 + er 2 = 1.800 × 12 + 1.080 × 2 = 23.760 € +3.600 €.
    Pflicht­minimum: Jeder Elternteil muss mindestens 2 Basis-Monate nehmen, um die 2 Partnermonate für die Familie zu sichern (sonst nur 12 Basis-Monate gesamt verfügbar).
    09

    Was wäre wenn? — Live-Szenarien

    Spiele konkrete Optimierungen mit deinen Eingaben durch und sieh sofort den Effekt auf das Elterngeld. Alle Werte werden aus deinen aktuellen Daten oben berechnet.

    A · Steuerklassen-Vergleich

    Wie verändert sich dein monatliches Basis-Elterngeld bei einem Wechsel der Steuerklasse?

    Empfehlung: Wechsel spätestens 7 Monate vor Mutterschutz-Beginn.

    B · Gehaltserhöhung vor Schwangerschaft

    Was bringt eine Gehaltserhöhung, die vor Beginn des Bemessungszeitraums (12 Monate vor Geburt) wirksam wird?

    Effekt nur, wenn Erhöhung mindestens 12 Monate vor Mutterschutz wirksam war.

    C · Bemessungszeitraum verschieben

    Annahme: X Monate des Bemessungszeitraums waren wegen Krankheit / Elterngeld eines anderen Kindes nur halb bezahlt — auf Antrag werden sie durch Vollgehalt-Monate ersetzt.

    Aktiv beantragen — Elterngeldstelle prüft nicht automatisch.

    D · Boni als laufendes Gehalt

    Wenn dein Jahresbonus als laufende monatliche Zahlung statt als „sonstige Bezüge" abgerechnet würde, fließt er in die Bemessung ein.

    Vertraglich als regelmäßige Zahlung vereinbaren, nicht als Einmalbetrag.

    E · Dein Optimierungs-Potenzial

    Aus deinen aktuellen Eingaben — wieviel mehr Elterngeld könnte mit allen Hebeln kombiniert rauskommen?

    aktuell 0 €
    optimiert 0 €
    10

    Szenario-Vergleich

    Speichere deine aktuelle Konfiguration als Snapshot, ändere oben Werte, speichere weitere Varianten und vergleiche sie nebeneinander. Bis zu 3 Szenarien werden lokal im Browser gespeichert (kein Server).

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    Antrag stellen

    Der Antrag selbst lässt sich nicht aus diesem Tool versenden — es gibt keine offene Schnittstelle zu ElterngeldDigital oder den Landes-Portalen. Was hier geht: direkter Link zum richtigen Online-Portal deines Bundeslandes, personalisierte Checkliste und ein druckbarer Datenexport.

    Antrags­fristen-Cockpit

    Alle Deadlines, aus deinem Geburtstermin abgeleitet

    SCHRITT 1

    Online-Portal öffnen

    Wähle oben dein Bundesland aus, um den passenden Online-Antrag zu öffnen.

    SCHRITT 2

    Unterlagen-Checkliste

    SCHRITT 3

    Datenexport zum Übertragen

    Druckbare Übersicht aller berechneten Werte und Eingaben — zum schnellen Abtippen ins Online-Portal.

    WICHTIG

    Was die Bearbeitung beschleunigt

    • 3-Monats-Frist: Antrag spätestens 3 Monate nach Geburt einreichen — sonst gehen frühere Monate verloren.
    • Beide unterschreiben: Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld bekommt, müssen beide den Antrag unterschreiben.
    • Datenaustausch mit Krankenkasse: Einwilligung im Antrag → Mutterschaftsgeld-Bescheinigung muss nicht selbst beschafft werden.
    • Automatisierte Geburtsbescheinigung: Seit Mai 2025 in vielen Standesämtern möglich — fragt aktiv nach Übermittlung „für Elterngeld".
    • eID / BundID: Mit elektronischem Personalausweis ist in einigen Ländern volldigitale Einreichung ohne Post möglich.
    SCHRITT 4 · BETA

    PDF-Antragsformular auto-befüllen

    Lade dein offizielles Antragsformular hoch (muss ein fillable PDF sein, kein Scan). Wir befüllen automatisch, was wir aus deinen Eingaben kennen, und du lädst die vorausgefüllte PDF wieder runter. Erfahrungswert: 50–70 % der Textfelder werden getroffen, Checkboxen bleiben offen.

    Stammdaten für PDF-Befüllung (optional)

    Ergebnis der Auto-Befüllung

      PDF herunterladen